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BGH, 15.07.1998 - 1 StR 309/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
Papierfundstellen
- StV 1998, 660 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08
Schwerer Raub (kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei "KO-Tropfen" je …
Der Einsatz der K.O.-Tropfen erfüllt aber unter den hier gegebenen Umständen lediglich den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB, denn ein narkotisierendes Mittel in der vom Angeklagten verwendeten Dosierung ist kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschl. vom 15. Juli 1998 - 1 StR 309/98).